Umsetzung der Coronaschutzverordnung ab Montag, den 2.11.2020

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Wir haben gestern über die von der Landesregierung NRW verabschiedete Coronaschutzverordnung, die ab Montag, den 2. November in Kraft tritt, informiert.

In § 9 der Verordnung ist der Sport geregelt. Danach ist der

„Individualsport (dazu wird das private Golfspielen gezählt) allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“ grundsätzlich auch ab Montag weiter zulässig..

Um die Auflagen dieser Coronaverordnung zu erfüllen,  wird ab Montag auf unserer Golfanlage wie folgt verfahren:

–  In einer Spielergruppe (Flight) dürfen maximal 2 Spieler starten. Unser Startzeitensystem bei PC Caddie wird ab Montag diesbezüglich umgestellt, sodass sich nur noch 2 Spieler einbuchen können.

– Wie in dieser Saison bereits umgesetzt, wird in 10 Minutenabständen ausschließlich auf Tee 1 gestartet.

– Die Golfanlage darf nur mit einer gebuchten Startzeit bespielt werden!!! D. h. vor Spielbeginn müssen alle Personen eingetragen werden, die im jeweiligen Flight spielen.

– Benutzer der Drivingrange, der Übungsanlagen und des Kurzplatzes müssen sich vor Spielbeginn in die Greenfeeliste am Greenfeepult eintragen.

–  Am Abschlag 1 darf nur der startende Flight stehen.

– Der Bagraum darf nur von 2 Personen betreten werden

– Die Gastronomie ist geschlossen, der Clubraum darf nicht zum Aufenthalt genutzt werden.

– Die Benutzung von Toiletten ist nur unter Beachtung der Hygieneregeln (gründliches Händewaschen, Verwendung von Desinfektionsmitteln) gestattet.

– Der Proshop für Bälle, Handschuhe, Token usw. hat eingeschränkte Öffnungseiten (Di 14:00-17:00 Uhr, Fr 14:00 – 17:00 Uhr Sa und So 11:00 – 17:00 Uhr).

– Das Sekretariat bleibt geschlossen. Alle Fragen und Anliegen sind telefonisch und per E-Mail an uns zu richten.

–             Das Golftraining wird ausschließlich als Einzeltraining unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,50 m durchgeführt.

– Turnierbetrieb findet nicht statt.

– Auf der Driving Range werden Abstände gekennzeichnet, in denen sich jeweils 1 Spieler aufhalten darf.

Darüber hinaus gelten die „Zeitweiligen Platz- und Verhaltensregeln auf dem Golfplatz Werne ab dem 1.11.2020“ (Aushang im Clubhaus, BAG Raum und Download Homepage).

Auf der gesamten Golfanlage ist zu allen Personen, außer den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

Diese Auflagen werden wir energisch, konsequent und wo nötig mit Sanktionen bis zum Platzverweis durchsetzen.

Sofern Unklarheiten bestehen, stehen wir jederzeit gerne für alle Fragen zur Verfügung.

Bleibt gesund und weiterhin schönes Spiel.

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