Platzregeln

Platzregeln auf dem Golfplatz Werne a. d. Lippe

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Pflanzen mit Stützpflock sind unbewegliche Hemmnisse. Es ist nach Regel 16.1 zu verfahren.

1.2. Kahle Stellen aus kurz gemähter Fläche (Abschlag, Grün, Fairway), auf denen kein Gras wächst und die größer als eine Scorekarte sind, gelten als „Boden in Ausbesserung“ (Regel 16.1).

1.3. Aus Fahrzeugspuren (Arbeitswege) und Pferdespuren auf dem gesamten Gelände darf der Spieler/ die Spielerin den Ball, innerhalb einer Schlagerlänge wo die Behinderung ausgeschlossen ist (Lage des Balls, der Raum des beabsichtigten Schwungs und Stand), nicht näher zur Fahne, straflos Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 16.3).

1.4. Die benachbarten, bewirtschafteten Ackerflächen dürfen nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Platzsperre von einer Woche bestraft (im Wettspiel zusätzlich Disqualifikation).

1.5. Bahn 3/18: Trifft ein Ball die Überlandleitung oder deren Holzmast, so muss der Schlag für ungültig erklärt und ein neuer Ball (ohne Strafschlag) nach Regel 14.6 gespielt werden.

1.6. Drainagerinnen: Alle Drainagerinnen gelten als „Boden in Ausbesserung“ (Regel 16.1)

2. Platzmarkierungen und Ausgrenzen

2.1. Entfernungsmarkierungen
• 100 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit einem Ring
• 150 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit zwei Ringen
• 200 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit drei Ringen

2.2. Bahn 1 und 14: Die weißen Pfähle rechts der Bahn 1 bezeichnen eine interne Ausgrenze (aus Sicherheitsgründen), welche nur beim Spielen der Bahn 1 gilt; beim Spielen der Bahn 14 gelten die weißen Pfähle nicht als Aus und gelten als unbewegliches Hemmnis.

2.3. Bahn 9 und 10: Die weißen Pfähle rechts der Bahn 9 bezeichnen eine interne Ausgrenze (aus Sicherheitsgründen), welche nur beim Spielen der Bahn 9 gilt.

3. Sonderregeln

3.1. Die Übungsanlagen des Golfplatz Werne, einschließlich der Kurzbahn, sind nicht Bestandteil des zu bespielenden Platzes, gelten aber nicht als „Aus“. Kommt der Ball dort zur Ruhe, kann er straffrei weitergespielt werden, gegebenenfalls unter Anwendung der Regel 13.1f („Falsches Grün“).

3.2. Bahn 11, 12 und 13: Die Bereiche in den roten Penalty Areas bezeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen auf den Löchern 11, 12 und 13 sind Spielverbotszonen. Hier gilt ein Betretungsverbot! Liegt der Ball in der Spielverbotszone in der Penalty Area, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt und Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden.

3.2.1. Fahrtwege sind nicht Bestandteile der Penalty Areas.

3.2.2. Die rote Penalty Area hinter dem Grün der Bahn 12 erstreckt sich bis zur Ausgrenze und fällt mit dieser zusammen.

3.3. Bahn 13: Der Übergang vom Grün 13 zum Abschlag der Bahn 14 darf erst erfolgen, wenn der Abschlag der Bahn 14 frei ist. Achtung GEFAHR!

3.4. Bahn 15: Der Übergang vom Grün 15 zum Abschlag der Bahn 16 hat unbedingt auf dem vorgeschriebenen Weg, um das Übungsgrün herum zu erfolgen.

3.5. Auf Privatrunden sind Hunde an der Leine erlaubt. Sofern ein Hund den Spielbetrieb stört oder den Platz verschmutzt, darf der Hund nicht mehr mitgenommen werden. Im Wettspiel sind keine Hunde erlaubt.

3.6. Risse im Boden in Bereichen des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind. Boden in Ausbesserung. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1.b in Anspruch nehmen.

4. Zeitlich befristete Sonderregelungen

4.1. Zeitlich befristete Sonderregelungen werden im Clubraum bekannt gegeben. Die Betreibergesellschaft Werne a. d. Lippe GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden der Mitglieder oder Gäste.