Das Bespielen unseres Golfplatzes ist weiterhin zulässig

Liebe Mitglieder,

die am Mittwoch dieser Woche getroffenen Vereinbarungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs wurden heute von der Landesregierung NRW in der Coronaschutzverordnung umgesetzt, die ab Montag, den 2. November in Kraft tritt.

In § 9 der Verordnung ist der Sport geregelt. Danach ist der

 „Individualsport (dazu wird der Golfsport gezählt) allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“ grundsätzlich auch ab Montag weiter zulässig.

D.h. das Golfspielen allein oder in Zweiergruppen, bzw. bei Personen aus einem Hausstand bis zu den üblichen 4-er Gruppen ist weiterhin möglich.

Das Bespielen unseres Golfplatzes und der Übungseinrichtungen ist also weiterhin zulässig und das erleichtert und freut uns natürlich ungemein!!!

Unsere Gastronomie wird ab Montag geschlossen werden.

Sobald wir konkrete Informationen über die weiteren Auflagen und Bestimmungen erfahren, werden wir Euch informieren.

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