Platzregeln auf dem Golfplatz Werne a. d. Lippe
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Unbewegliche Hemmnisse: Pflanzen mit Stützpflock sind unbewegliche Hemmnisse.
Es ist nach Regel 16.1 zu verfahren
1.2 Kahle Stellen: Kahle Stellen auf kurz gemähter Fläche (Abschlag, Grün, Fairway), auf denen kein Gras wächst und die größer als eine Scorekarte sind sowie Trockenrisse im Boden, gelten als „Boden in Ausbesserung“ (Regel 16.1).
1.3 Boden in Ausbesserung ohne Kennzeichnung: Fahrzeugspuren (Arbeitswege), Neueinsaaten, mit Kies oder Sand verfüllte Drainagegräben sowie Drainagerinnen auf dem gesamten Gelände gelten auch ohne Kennzeichnung als Boden in Ausbesserung und der Spieler/ die Spielerin darf den Ball, innerhalb einer Schlagerlänge wo die Behinderung ausgeschlossen ist (Lage des Balls, der Raum des beabsichtigten Schwungs und Stand), nicht näher zur Fahne, straflos Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 16.1).
1.4 Benachbarte Ackerflächen: Die benachbarten, bewirtschafteten Ackerflächen dürfen nicht betreten werden.
1.5 Überlandleitung Bahn 3 und 11: Trifft ein Ball die Überlandleitung oder deren Holzmast auf Bahn 3 und 11, so muss der Schlag für ungültig erklärt und ein neuer Ball (ohne Strafschlag) nach Regel 14.6 gespielt werden.
2. Platzmarkierungen und interne Ausgrenzen
2.1 Entfernungsmarkierungen
100 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit einem Ring
150 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit zwei Ringen
200 m zum Grünanfang: Grüne Pfähle mit drei Ringen
2.2 Interne Ausgrenzen: Bahn 1 und 18. Die weißen Pfähle rechts der Bahn 1 bezeichnen eine interne Ausgrenze (aus Sicherheitsgründen), welche nur beim Spielen der Bahn 1 gilt; beim Spielen der Bahn 18 gelten die weißen Pfähle nicht als Aus und gelten als unbewegliches Hemmnis.
2.3. Bahn 9 und 10: Die weißen Pfähle rechts der Bahn 9 bezeichnen eine interne Ausgrenze (aus Sicherheitsgründen), welche nur beim Spielen der Bahn 9 gilt.
2.4. Graben hinter den Grüns der Bahnen 12 und 14. Die weißen Pfähle hinter den Grüns der Bahnen 12 und 14 bezeichnen eine interne Ausgrenze, welche nur beim Spielen der Bahnen 12 und 14 gilt.
3. Droppingzonen
Wenn ein Ball in einer der nachfolgend beschriebenen Penalty Areas (PA) liegt oder verloren geht, darf der Spieler als zusätzliche Option zu Regel 17/1 einen Ball mit einem Strafschlag in der Dropping Zone (DZ) nahe der jeweiligen Penalty Area droppen
PA – hinter Grün Bahn 3
DZ – links am Weg zu Bahn 4
PA – Graben/Weg Abschlag 11
DZ – unterhalb Damenabschlag
PA – Inselgrün Bahn 12
DZ – Übergang zum Inselgrün
PA – in Spielrichtung auf Höhe und hinter der Fahnenposition Bahn 15
DZ – Fahrweg zu Fairway Bahn 16
4. Sonderregeln
4.1 Übungsanlagen: Die Übungsanlagen des Golfplatz Werne, einschließlich der Kurzbahn, sind nicht Bestandteil des zu bespielenden Platzes, gelten aber nicht als „Aus“. Kommt der Ball dort zur Ruhe, kann er straffrei weitergespielt werden, gegebenenfalls unter Anwendung der Regel 13.1f („Falsches Grün“).
4.2 Penalty Areas/Spielverbotszonen: Bahnen 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17: Die Bereiche in den roten Penalty Areas bezeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen sind Spielverbotszonen. Hier gilt ein Betretungsverbot! Liegt der Ball in der Spielverbotszone in der Penalty Area, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt und Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden. Liegt der Ball außerhalb der Spielverbotszone im Gelände, aber die Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.
4.2.1 Fahrwege sind nicht Bestandteile der Penalty Areas.
4.3 Übergang zu Bahn 18: Der Übergang vom Grün 17 zum Abschlag der Bahn 18 darf erst erfolgen, wenn der Abschlag der Bahn 18 frei ist. Achtung GEFAHR!
4.4 Mitnahme von Hunden: Auf Privatrunden sind Hunde an der Leine erlaubt. Sofern ein Hund den Spielbetrieb stört oder den Platz verschmutzt, darf der Hund nicht mehr mitgenommen werden. Im Wettspiel sind keine Hunde erlaubt.
5. Befristete Sonderregelungen
Befristete Sonderregeln werden im Clubraum bekannt gegeben.
6. Haftung
Die Betreibergesellschaft Werne a.d. Lippe GmbH & CoKG haftet nicht für Schäden der Mitglieder oder Gäste!