Golfen in NRW weiterhin erlaubt

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+++ Gute Nachrichten! +++ Die aktuelle Coronaschutzverordnung hat keinen Einfluss auf unseren Golfsport in NRW! ⛳ Wir wünschen euch ein schönes Wochenende.

Hier der Auszug aus der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) — Vom 5. März 2021 — In der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung“

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport


🚩 1. unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1aund 1b,
🚩 2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
🚩 3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren
zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

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