Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,
Um die Verbreitung des SARS CoV 2 Virus einzudämmen, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung, die auch unseren Golfsport betrifft.
+++ WICHTIG +++ Golfen nur noch mit 2G
🚩 Das Spielen auf dem Platz, auf der Driving Range und auf allen Übungsgrüns sowie das Betreten des Clubhauses ist weiterhin möglich, jedoch nur mit vorigem Nachweis einer Impfung oder einer Genesung nach einer Infektion (2G-Regel).
🚩 D.h. bevor ihr unsere Anlage nutzt, müsst ihr im Büro (während unserer Öffnungszeiten) den entsprechenden 2G-Nachweis einmalig vorlegen. Das betrifft auch diejenigen, die es bereits im Zuge der 3G-Regel der letzten Wochen bereits getan hatten. Kinder bis 15 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen.
🚩 Alternativ könnt ihr uns den entsprechenden Nachweis auch als E-Mail senden an buero@golfplatz-werne.de
Unsere Winter-Bürozeiten sind wie folgt:
Dienstag & Freitag 14-17 Uhr
Samstag & Sonntag 11-17 Uhr
Wir bitten um euer Verständnis
Sportliche Grüße und bleibt gesund
euer Golfplatz Werne
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-> Auszug aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung:
„Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen (…) nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: (…) die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport.“